Rasierapparat Garantie und Reparatur


Ein Rasierapparat ist generell ein Gebrauchsgegenstand. Wird er häufig gebraucht, kann es auch zu diversen Defekten kommen. Je nachdem, welcher Art diese ausfallen, können vorher ausgewiesene Garantieleistungen in Anspruch genommen werden. Oder aber der Rasierapparat muss zur Reparatur, insofern der Defekt reparabel ist.

Garantie

Rasierapparate von namhaften Herstellern unterliegen natürlich gewissen Garantieleistungen. Die exakt detaillierten Leistungsbeschreibungen hierzu – z.B. auch für Zubehörteile - muss der Endverbraucher den Produktbeschreibungen aus der jeweiligen Verpackung entnehmen. Generell jedoch gilt, dass die meisten Elektrorasierapparate in der Regel 12 bis 24 Monate Garantie besitzen. Über zusätzliche Garantieverträge können diese Leistungen beim Hersteller verlängert werden. Allerdings wird für diese Garantie dann ein Beitragssatz erhoben.

Bei Nassrasierern liegen normaler Weise lediglich Herstellungsfehler vor, die bereits beim Erstgebrauch auffällig sind. Dem entsprechend kann der Nassrasierer problemlos umgetauscht werden. Ist er jedoch länger in Gebrauch, müssen Gebrauchsspuren sowie Garantieleistungen miteinander abgewogen werden. In diesen Fällen kommt es vielfach auf die Kulanz des Verkaufsgeschäftes an. Doch gerade bei Edelprodukten werden Materialfehler auch nach längeren Gebrauchszeiten noch anstandslos ausgetauscht, insofern keine fahrlässige Handhabung vorliegt.

Reparatur

Die Reparatur eines Rasierapparates kommt zumeist nur bei den Elektrogeräten in Frage. Hierfür werden diese beim Fachhändler abgegeben und in den meisten Fällen zum Hersteller gesandt. Dadurch entstehen leider oftmals lange Wartezeiten, bis der Elektrorasierapparat wieder zurück geschickt wird. Ärgerlich, wenn er zur täglichen Bartrasur verwendet werden muss. Besondere Fachgeschäfte bieten Kunden als Ersatzleistung oftmals einen Nassrasierer kostenfrei an. Im Elektrodiscount entfällt diese Serviceleistung zumeist.

© Judith Lisser-Meister/PIXELIO

Eigenreparatur

Natürlich kommt auch eine Eigenreparatur des Rasierapparates in Frage, von der jedoch während der Garantiezeit gänzlich abzuraten ist. Bei daraus resultierenden Fehlern verfällt ansonsten die Garantieleistung seitens des Herstellers.

Ist der Elektrorasierapparat einmal länger in Gebrauch, geht oftmals der Akku kaputt, dieser kann aber problemlos ausgetauscht werden. Ersatzteilakkus sind im Fachhandel erhältlich. Gleiches gilt für den Austausch der Scherfolie oder des Scherkopfes. In der Regel sollte man immer komplette Bauteile Firmen/Produkt austauschen. In der Bedienungsanleitung erhält man dazu nützliche Hinweise.


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